
Kostenloser Förder-Rechner
Wärmepumpen-Förderung berechnen — bis zu 22.400 €
Stellen Sie Ihre Situation ein, und der Rechner zeigt sofort Ihren Fördersatz, den KfW-Zuschuss und den Eigenanteil — nach dem aktuellen Programm 458, Stand ab 21. Juli 2026.
Ihre Förderquote in einer Minute
Kosten einstellen, zutreffende Boni auswählen — der Rechner zeigt, wie viel der Staat übernimmt und was für Sie übrig bleibt. Bereits mit den Konditionen, die seit dem 21. Juli 2026 gelten.
Förder-Rechner
KfW-Programm 458 · Konditionen ab 21. Juli 2026
Unverbindliche Beispielrechnung, kein Förderbescheid. Förderfähig sind maximal 28.000 € (erste Wohneinheit); der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich. Maßgeblich sind die KfW-Bedingungen — Details im Förder-Ratgeber.
So setzt sich Ihre Förderung zusammen
Die Heizungsförderung läuft seit 2024 über das KfW-Programm 458. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Konditionen — der frühere Effizienzbonus ist entfallen, der Klimageschwindigkeits-Bonus wurde abgesenkt, der Einkommensbonus dafür neu gestaffelt. Die Förderung setzt sich jetzt aus drei kombinierbaren Bausteinen zusammen:
- 30 % Grundförderung — bekommt jeder Eigentümer beim Umstieg auf die Wärmepumpe.
- +16 % Klimageschwindigkeits-Bonus — für den Tausch einer funktionierenden Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung. Er sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte — je früher der Tausch, desto höher der Bonus.
- +10 bis 40 % Einkommensbonus — gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit einem minderjährigen Kind im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger.
Gedeckelt ist die Summe bei 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Wichtig: Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Arbeiten stellen. Den ganzen Antragsweg und alle Voraussetzungen erklärt der Förder-Ratgeber 2026.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?▾
Jeder Eigentümer bekommt 30 % Grundförderung. Mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %, seit 21.07.2026) für den Tausch einer alten Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung und dem gestaffelten Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen) sind bis zu 80 % drin — gedeckelt auf 80 % von 28.000 € förderfähigen Kosten, also maximal 22.400 € Zuschuss.
Muss ich den Förderantrag vor dem Einbau stellen?▾
Ja. Der Antrag über die KfW (Programm 458) muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt dafür die Bestätigung zum Antrag (BzA). Wer erst baut und dann beantragt, verliert die Förderung.
Ist die Berechnung verbindlich?▾
Nein, der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung und kein Förderbescheid. Maßgeblich sind die aktuellen KfW-Bedingungen und Ihre persönliche Situation. Ein Fachbetrieb prüft Ihren konkreten Anspruch.
Gilt die Förderung auch im Altbau und bei vermieteten Häusern?▾
Ja, die Grundförderung gilt für Bestandsgebäude unabhängig vom Baujahr. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist an den Tausch einer alten Heizung geknüpft; der Einkommensbonus gilt für selbstnutzende Eigentümer (mit minderjährigem Kind im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € niedriger). Details klärt der Fachbetrieb.
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